Straßburg, 15. Oktober 2015: EGMR verurteilt schweizerische Justiz und erlaubt Genozidleugnung im Rahmen der Meinungsfreiheit

15.10.2015 12:38


Soeben hat der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Urteil in der seit 2008 anhängigen Sache Perincek vs. Schweiz verkündet. Die Oberste Kammer des EGMR bestätigt als letzte Instanz das vorherige Urteil des EGMR vom 17.12.2013, in dem die Faktizität des Genozids an den Armeniern bereits infrage gestellt worden war und Dogu Perincek das uneingeschränkte Recht auf Meinungsäußerung entsprechend §10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zuerkannt wurde; nach Ansicht des EGMR schließt dies das Recht ein, den Völkermord an den Armeniern des Osmanischen Reiches zu bezweifeln.

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA), die über dieses Urteil ebenso entsetzt ist wie wir. Denn es stellt einen Rückschlag vor allem für die Menschenrechtssituation auch in der Türkei dar. Der Menschenrechtsverein der Türkei (IHD), der neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit GSA eine Koalition in dem Verfahren gebildet hat, hatte dies wiederholt in seinen Stellungnahmen betont.

Downloads:
Presseerklärung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte  (  185 kb)
Pressemitteilung der Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA)  (  235 kb)
Links:
Video SRF: Strassburger Richter verurteilen die Schweiz im Fall Perincek
Strassburger Richter verurteilen die Schweiz im Fall Perincek

Video: Perinçek v. Switzerland (no. 27510/08)
Hearing : 28/01/2015 09:15, Grand Chamber: Perinçek v. Switzerland (no. 27510/08)

Newsletter Abonnement

Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und bestätigen Sie es mit dem Klick auf dem Button Abonnieren um Sie in unserem Newsletter zu abonnieren.

Falls Sie Ihre Abonnement beenden wollen, bestätigen Sie es mit dem Klick auf dem Button Abbestellen.

E-Mail-Adresse